Die 1,6-Promille-Grenze
Ab 1,6 Promille Blutalkohol ist die MPU-Anordnung nahezu unvermeidlich. Der Gesetzgeber geht bei diesem Wert von einem problematischen Trinkverhalten aus, da die meisten Menschen diese Menge nicht mehr als absoluten Ausnahme-Exzess einordnen können.
Strafrechtliche Konsequenzen
Ab 1,6 Promille ist von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Das Strafmaß umfasst Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist.
Wann bekommt man den Führerschein zurück?
Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Wiedererteilung beantragt werden – aber in der Regel erst nach bestandener MPU. Der Zeitraum von Entzug bis Wiedererteilung ist individuell.